Kindersitz tauschen nach einem Unfall?

Viele von uns hatten wahrscheinlich schon einmal einen Autounfall, bei dem hoffentlich alle Beteiligten ohne große Verletzungen davongekommen sind.

Nach einem Unfall stellt sich die Frage: Was ist nun zu beachten, was muss ich tun?

Oftmals wird in solchen Situationen intuitiv richtig gehandelt:

  • die Polizei und ggfs. den Rettungswagen rufen
  • die Schuldfrage klären
  • Austausch von Personalien und Versicherungsdaten
  • falls anwesend, Kontaktdaten von Unfallzeugen notieren
  • Abschleppdienst rufen

Was vielen Eltern nicht klar ist und ebenfalls noch unbedingt an der Unfallstelle erledigt werden sollte, da es auch für die Abwicklung mit der Versicherung erforderlich ist:

  • bitten sie den Polizeibeamten/ die Polizeibeamtin, den im Unfallauto befindlichen Kindersitz in den Unfallbericht aufzunehmen. Die Polizei ist nicht verpflichtet, den Kindersitz im Unfallprotokoll aufzunehmen! Eventuell erklären Sie freundlich, warum es für Sie wichtig ist, dass der Kindersitz mit ins Unfallprotokoll aufgenommen wird.
  • machen sie, wenn möglich, bitte zeitnah Fotos vom Unfallfahrzeug an der Unfallstelle (keine Personen oder verletze Tiere) auf denen zu erkennen ist,  dass ein Kindersitz im Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls montiert war.
  • falls ein Gutachter/ eine Gutachterin hinzugezogen wird, bitten Sie auch diesen/ diese um Aufnahme des Kindersitzes im Gutachten für die Versicherung
  • informieren Sie die Versicherung darüber, dass ein Kindersitz im Unfallfahrzeug war und ersetzt werden muss

„Warum muss der Kindersitz getauscht werden?  Er sieht doch noch gut aus!“

Die Kindersitzhersteller haben mit viel Wissen und Knowhow die Kindersitze zum bestmöglichen Schutz ihres Kindes entwickelt. Alle noch so guten Materialien haben jedoch eine Belastungsgrenze. Im Falle eines Unfalls wirkt auf den Kindersitz eine erhebliche Energie.  Es können nicht sichtbare Haarrisse im Kindersitz entstehen, wodurch bei einem nächsten Crash nicht mehr der vollumfassende Schutz gewährleistet ist. Aus diesem Grund führen die  Kindersitzhersteller in ihren Bedienungsanleitungen grundsätzlich den Punkt „Unfall“ separat auf. Dieser sollte immer sorgfältig gelesen und beachtet werden!

Je nach Hersteller kann es sein, dass der Kindersitz bereits bei einer „minimalen“ Aufprallgeschwindigkeit (sog. Parkrempler), oder erst ab einer Aufprallgeschwindigkeit von z.B. 10 km/h bzw.40 km/h ausgetauscht werden muss.

Zur Verdeutlichung kann sehr schön der Vergleich mit dem heruntergefallenen / verunfallten Fahrrad- oder Motorradhelm herangezogen werden: jeder weiß, dass diese ausgetauscht werden müssen, da diese nicht mehr den ausreichenden Schutz bieten können.

„Muss der Kindersitz auch ausgetauscht werden, wenn zum Zeitpunkt des Unfalls kein Kind in dem Kindersitz gesessen hat?“

Ja! Auch dann ist der Sitz unbedingt auszutauschen, da die bereits oben erwähnte enorme Energie trotzdem auf den gesamten Kindersitz gewirkt hat.

Dies gilt auch für modulare Systeme,  bei denen der Kindersitz und die Basis einzeln verbaut werden.

Im Falle eines Unfalls können Sie jederzeit Ihren Fachhändler kontaktieren, wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie verfahren sollen.

 

„Der Kindersitz muss ausgetauscht werden.  Wer übernimmt die Kosten?“

Hier wird grundsätzlich nach Fremd- oder Eigenverschulden unterschieden.

  1. Es liegt Fremdverschulden vor:

Hier noch einmal der Hinweis: bitte den Kindersitz bei der gegnerischen Versicherung melden und dieser den Kaufbeleg zukommen lassen! Außerdem sollten Sie der Versicherung sämtliche Beweise zukommen lassen, dass der Kindersitz zum Zeitpunkt des Unfalls im Fahrzeug war (s.oben).

Einige Versicherungen wollen nur den Zeitwert und nicht den Anschaffungswert erstatten. In diesem Fall kann eventuell ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen.

Es gibt mittlerweile mehrere Urteile, die zwar Einzelfallentscheidungen sind, jedoch als richtungsweisend zu betrachten sind. Ein Kindersitz ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Zubehörteil zum Transport Ihres Kindes und es ist Ihnen nicht zuzumuten einen gebrauchten Kindersitz als Ersatz zu kaufen, da, wie oben bereits beschrieben, niemand sehen kann, ob bzw. was mit diesem Kindersitz bisher geschehen ist.

  1. Es liegt Selbstverschulden vor:
  • Bei Vorhandensein einer Vollkaskoversicherung gilt auch hier:

bitte den Kindersitz Ihrer Vollkaskoversicherung melden und dieser den Kaufbeleg zukommen lassen! Außerdem sollten Sie der Versicherung sämtliche Beweise zukommen lassen, dass der Kindersitz zum Zeitpunkt des Unfalls im Fahrzeug war (s.oben).

Einige Versicherungen wollen nur den Zeitwert und nicht den Anschaffungswert erstatten. In diesem Fall kann eventuell ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen.

Es gibt mittlerweile mehrere Urteile, die zwar Einzelfallentscheidungen sind, jedoch als richtungsweisend zu betrachten sind. Ein Kindersitz ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Zubehörteil zum Transport Ihres Kindes und es ist Ihnen nicht zuzumuten einen gebrauchten Kindersitz als Ersatz zu kaufen, da, wie oben bereits beschrieben, niemand sehen kann, ob bzw. was mit diesem Kindersitz bisher geschehen ist.

  • Bei Vorhandensein einer Teilkaskoversicherung wird diese den Kindersitz im Falle eines Unfalls nicht übernehmen! Hier greift dann die sogenannte Unfall-Austausch-Garantie:

Wir Kindersitzexperten aus Deutschland und Österreich bieten Ihnen diese Unfall-Austausch-Garantie als freiwillige Leistung zu jedem bei uns erworbenen Kindersitz! Bitte fragen Sie unseren Partner danach und er wird Ihnen diese Unfall-Austausch-Garantie gerne erklären!

  • Auch hier gilt in jedem Fall: bitte melden Sie den Unfall Ihrem Fachhändler und lassen ihm die Unfall-Austausch-Garantiekarte sowie den Kaufbeleg des Kindersitzes zukommen! Außerdem lassen Sie Ihrem Fachhändler bitte  sämtliche Beweise zukommen, dass der Kindersitz zum Zeitpunkt des Unfalls im Fahrzeug war (oben).

Wir Kindersitzexperten wünschen Ihnen allzeit eine gute und sichere Fahrt!

 

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